Vergabe-Richtlinien
I. Projekt-Themen
Eingereichte Projekt-Themen müssen den Stiftungszielen entsprechen. Die Stiftung der Deutschen Kakao- und Schokoladenwirtschaft will die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung im Zusammenhang mit Kakao und seinen Verarbeitungserzeugnissen, so vor allem Schokolade und Schokoladenerzeugnisse sowie die Hilfe der Entwicklung der Landwirtschaft im Zusammenhang mit dem Kakaoanbau in Ursprungsländern betreiben. Sie verwirklicht diese Ziele insbesondere durch:
a) Förderung des Lebensmittelchemischen Institutes (LCI) und der von der Fachsparte Schokolade, Schokoladenerzeugnisse und Kakao im Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie initiierten Projekte auch in Kooperation mit dem Forschungskreis der Ernährungsindustrie (FEI) und der Förderung der Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft (ZDS),
b) Unterstützung der Forschung und weiterer Maßnahmen, mit dem Ziel der Verbesserung im Bereich des Lager- und Transportwesens beim Kakao und der Förderung von Kakao produzierenden Kooperativen in Dritte-Welt-Ländern,
c) finanzielle Unterstützung von Projekten der Johann Jacobs Stiftung und Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit der Hanns-Seidel-Stiftung und der Afrika-Stiftung.
II. Inhalt eines Antrags an die Stiftung
Die Stiftung verlangt, dass Gesuche zur Gewährung von Unterstützung bei wissenschaftlichen Projekten einen für die Durchführung des Forschungsprojektes verantwortlichen Mitarbeiter bezeichnen. Dieser Mitarbeiter hat über einen Doktortitel in einer akademischen Disziplin zu verfügen und muss mit einem College oder einer Universität, einem Forschungslabor, einer kulturellen oder erzieherischen Institution von hoher Qualität in Verbindung stehen.
Alle Anträge auf Gewährung von Unterstützung sind in englischer oder deutscher Sprache zu halten. Anträge auf Gewährung von Unterstützung sollen folgenden weiteren Inhalt haben:
1. Beschreibung des Projektes,
1.1 Titel des Projektes,
1.2 Ziele des Projektes,
1.3 Erforderlichkeit des Projektes in wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht,
1.4 Möglichkeiten der Umsetzung des Projektes in der Praxis,
1.5 Literaturrecherche und Darstellung des wissenschaftlichen Standes,
1.6 Aktionsplan mit Angaben über die Dauer jeder Phase des Projektes,
1.7 Detaillierter Budgetplan mit benötigtem Material und Personal für die Projekt-Ausführung.
2. Curriculum vitae und/oder kurzer Lebenslauf der wichtigsten am Projekt beteiligten Personen
3. Kommt es nach positivem Votum des Stiftungsvorstandes zur Projektdurchführung, erhält die Stiftung halbjährlich zum 01.03. und zum 01.09. von der durchführenden Organisation einen Zwischenbericht in deutscher oder englischer Sprache. Mit Abschluss des Projektes wird zusammen mit dem Abschlussbericht eine zur Veröffentlichung geeignete Kurzversion mit Darstellung des Projektauftrages und den erzielten Ergebnissen bereitgestellt. Dieser Kurzbericht ist in deutscher sowie englischer Sprache vorzulegen.*
Mit dem Abschlussbericht ist eine Kostenaufstellung mit dem Nachweis der Mittelverwendung gemäß dem bewilligten Budgetplan zu erbringen.
* Die Berichtsvorlage erfolgt auch auf Datenträger oder per E-Mail.
III. Beurteilung des Antrages
Ist ein vollständiger Vorschlag bei der Stiftung eingegangen, setzt der Überprüfungsvorgang ein. Jeder Antrag wird vom Stiftungsvorstand überprüft und entschieden.
Für die Bewertung von angeforderten und nichtangeforderten Vorschlägen gelten folgende Kriterien:
- Qualität des vorgeschlagenen Projektes,
- Qualifikation und Kompetenzen des/der Bewerbers/in für eine erfolgreiche Projekt-Durchführung.
Jede Stiftung erhält mehr Gesuche als sie in ihrem jährlichen Budget berücksichtigen kann. Es ist deshalb oft notwendig, auf die Unterstützung vorzüglicher Programme zu verzichten, auch wenn sie die vorgenannten Kriterien erfüllen. Eine Absage ist daher keine Abwertung des/der Bewerbers/innen oder der Qualität des Projektes, sondern lediglich eine Konsequenz der begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Stiftung.
Die Stiftung begründet daher weder Zu- noch Absagen.