Vorkommen der Mykotoxine Aflatoxin B1, B2, G1, G2 und Ochratoxin A in Kakao und Kakaoprodukten (1998 bis 1999)
Zum Schutz der Verbrauchergesundheit sind vom Gesetzgeber für die Aflatoxine bereits 1976 Höchstmengen erlassen worden, die in der MykotoxinmengenVO vom 20.06.1999 [BGB I S. 1248] niedergelegt wurden. Danach dürfen in einem Lebensmittel bis zu 2µg/kg AflatoxinB1 bzw. 4µg/kg an Gesamtaflatoxin enthalten sein. Für Ochratoxin A existieren in der BRD bislang keine gesetzlichen Höchstmengen, jedoch werden von der EU gegenwärtig Höchstmengen (von 2µg/kg Kakao und Kakaopulver und 5µg/kg in kakaohaltigen Erzeugnissen) diskutiert. Bis zum 31.12.2002 sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Untersuchungen bezüglich des Vorkommens und der Möglichkeit der Reduzierung der Gehalte vorzunehmen und entsprechendes Datenmaterial vorzulegen.
Vorkommen der Mykotoxine Aflatoxin B1, B2, G1, G2 und Ochratoxin A in Kakao und Kakaoprodukten
Existence of Mycotoxine Aflatoxin B1, B2, G1, G2 und Ochratoxin A in cocoa and cocoa products (1998 until 1999)